Gewalthilfegesetz

Das Gewalthilfegesetz ist ein geplantes Bundesgesetz in Deutschland, das ein bundesweit einheitliches, verlässliches Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder schaffen soll. Es reagiert auf die Vorgaben der Istanbul-Konvention des Europarats und der EU-Richtlinie 2024/1385, die den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorschreiben.

Ziel ist es, dass Frauen und ihre Kinder ab 2032 einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten – unabhängig von Wohnort, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnissen oder Gesundheitszustand. Betroffene sollen so kostenfreien und niedrigschwelligen Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen erhalten.

Zusätzlich umfasst das Gesetz Maßnahmen zur Prävention, wie Öffentlichkeitsarbeit und Täterarbeit, sowie die Förderung der Vernetzung im Hilfesystem. Die Unterstützung des sozialen Umfelds der Betroffenen wurde jedoch aus dem Gesetz gestrichen. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036 an der Finanzierung.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen Deutschlands im Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Das Gewalthilfegesetz unterscheidet sich deutlich vom bereits bestehenden Gewaltschutzgesetz, das seit 2002 in Kraft ist. Während das Gewaltschutzgesetz vor allem zivilrechtlichen Schutz vor Gewalt bietet – beispielsweise durch gerichtliche Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber Tätern –, zielt das neue Gewalthilfegesetz auf die soziale und strukturelle Unterstützung von Betroffenen ab. Es geht also nicht primär um rechtliche Maßnahmen gegen Täter, sondern um die sichere Unterbringung, Beratung und Begleitung von Frauen und ihren Kindern, die von Gewalt betroffen sind. Damit ergänzt das Gewalthilfegesetz das bestehende Rechtssystem um eine wichtige soziale Komponente.

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