Kosten der Unterkunft
Für Alg II- und SGB XII– Empfängerinnen übernehmen die zuständigen Behörden die Unterkunftskosten. Frauen mit eigenem Einkommen zahlen 16,79 € pro Tag als Eigenanteil.
Frauen mit Duldung benötigen eine Zusage der Herkunftsgemeinde über die Kostenübernahme.
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