Schnelle Hilfe

Wenn Sie akut gefährdet sind

Sie haben das RECHT zu Ihrem Schutz immer die Polizei zu Hilfe zu rufen:

Telefon 110

Die Polizei kann die gewalttätige Person für 10 Tage aus der Wohnung verweisen oder Ihnen dabei helfen, sich und ihre Kinder in Sicherheit zu bringen. (Siehe Gewaltschutzgesetz)

Der Weg ins Frauenhaus

Die Rufnummer 02241/3226360 können Sie Tag und Nacht anrufen.

Wenn Sie einen Platz im Frauenhaus suchen und wir einen freien Platz haben, beschreiben wir Ihnen den Weg zu uns. Aus Sicherheitsgründen wird die Adresse des Frauenhauses besonders geschützt. Wenn bei uns aktuell kein Platz frei sein sollte, erhalten Sie Auskunft über andere Frauenhäuser und andere Unterstützungsmöglichkeiten über das kostenfreie Hilfetelefon: 116 016 und im Internet:

https://www.frauenhaus-suche.de/

Wenn Sie Ihr Weggehen vorbereiten können

Es ist wichtig für Sie, wenn Sie einige Dinge mitbringen können:

  • Ausweise oder Pässe
  • Krankenversicherungskarten, Impfpass, gelbes Vorsorgeheft
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Familienstammbuch
  • Leistungsbescheide, Arbeitspapiere
  • Kindergeldnummer
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Dringend benötigte Medikamente
  • Schulsachen für Schulkinder, Zeugnisse
  • für Babies evtl. spezielle Nahrung für einige Tage
  • Kleidung für 2-3 Wochen
  • persönliche Dinge aus Ihrer Wohnung, die Ihnen lieb und wert sind (Fotos, Schmuck)

Einiges können Sie vielleicht vorher bei einer Vertrauensperson deponieren,
um es später zu holen.

Wenn etwas fehlt, unterstützen wir Sie dabei, es wieder zu beschaffen.

Das wichtigste ist Ihre Sicherheit!

An wen richtet sich unser Angebot?

Unser Angebot richtet sich an, von Gewalt betroffene und bedrohte, Frauen* und ihre Kinder. Gewalt kann viele verschiedene Formen haben: physische, psychische, sexualisierte und ökonomische Gewalt sowie Stalking oder Zwangsheirat.

Frauen* ab 18 Jahren, mit und ohne Kinder.

Es gibt Aufnahmekriterien für die Aufnahme in unser Frauenhaus. Diese gewähren eine passgenaue Unterstützung für die Hilfesuchende:

  • akute Gefährdung
  • Freiwilligkeit
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Selbstständigkeit in der Bewältigung des eigenen Alltags

Das niederschwellige Angebot einer Notunterkunft vermittelt häufig den Eindruck sämtlichen Frauen und ihren Kindern helfen zu können. Dem ist bei weitem nicht so. Wohl wissend, dass häusliche Gewalt gravierende Folgen für die psychische Gesundheit/Stabilität und Wohnsituation hat.

Wir nehmen keine Frauen* auf mit:

  • Suchterkrankung
  • Chronische/akute psychischer Erkrankung
  • Bedarfe in der Versorgung der Kinder (Jugendhilfebedarf)
  • Obdachlosigkeit 

Für Alg II- und SGB XII– Empfänger*innen übernehmen die zuständigen Behörden die Unterkunftskosten. Für Frauen* mit eigenem Einkommen entsteht ein Eigenanteil je nach Größe der Wohnung.

Frauen* mit einer Wohnsitzauflage benötigen eine Zusage der Herkunftsgemeinde über die Kostenübernahme.

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