Das Frauen-Kinderschutzhaus sucht Wohnungen in allen Größen überall.
Die Miete darf den Satz des jeweiligen Jobcenter nicht übersteigen. Die Wohnung sollte gut an den ÖPNV angebunden sein, ggfs. eine Schule in der Nähe haben und nicht schimmeln. Mit WBS oder ohne.
Gerne innerhalb des Rhein-Sieg-Kreis und Bonn unterstützen wir den Übergang vom Frauenhaus in die neue Wohnung noch bis zu 6 Monate.
Bitte unterstützen Sie bei der Landung, wenn Sie selber vermieten oder Leute kennen, die vermieten.
Sprechen Sie uns gerne an:
info@frauenhelfenfrauenev.de
Tel. 02241/3226360
Kosten der Unterkunft Jobcenter Rhein Sieg

Richtwerte der angemessenen Bruttokaltmiete für Bonn
Jobcenter Köln
Wohnkosten (Grundmiete und kalte Nebenkosten)
Wohnungsgröße Kaltmiete
1 Person 50 m2 677 Euro
2 Personen 65 m2 820 Euro
3 Personen 80 m2 976 Euro
4 Personen 95 m2 1.139 Euro
5 Personen 110 m2 1.302 Euro
ab der 6. Person jeweils + 15 m2 + 164 Euro
zuzüglich Heizkosten*
Die Anerkennung der Heizbedarfe hängt von der Art des Brennstoffs/der Heizform ab (Gas, Öl, Fernwärme etc.). Die Angemessenheit der Heizbedarfe orientiert sich an den im bundesweiten Heizspiegel veröffentlichen Werten. Zugrunde gelegt werden jeweils die Verbrauchswerte in kWh der Kategorie „zu hoch“. Diese Werte müssen unterschritten werden. Werden Bedarfe geltend gemacht, die darüber hinausgehen, werden diese bezüglich ihrer Angemessenheit für den jeweiligen Einzelfall überprüft. Sofern die Warmwasserbereitung über die zentrale Heizungsanlage erfolgt, sind die Bedarfe hierfür in den Heizbedarfen enthalten.
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