Newsletter Januar/Februar 2016

Liebe Freundinnen und Freunde,

das neue Jahr hat mit vielen Einzügen und neuen Geschichten begonnen. Die alltägliche Arbeit hier im Haus hält uns auf Trapp. So kamen wir nicht dazu, die zeitnah Stellung zu den entsetzlichen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht zu beziehen. Aber das möchten wir und zwar ganz deutlich:

Wir verurteilen jegliche Form von Gewalt gegen Frauen! Ob Beschimpfungen, Beleidigungen, ob aufgenötigte Küsse und anzügliche Bemerkungen, körperliche Übergriffe oder herabwürdigende Blicke und Gesten. Egal von wem, mit welcher Herkunft und egal ob im öffentlichen Raum oder im häuslichen Umfeld. Und wir verurteilen und weisen schon lange auf den unzureichenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung hin! Die Frauen, die zu uns kommen, erleben immer wieder, dass sie nicht erstgenommen werden, dass ihnen nicht geglaubt und geholfen wird. Es liegt häufig an der Beweislast. Und auch am Sexualstrafrecht. Nicht selten gelten sexuelle Übergriffe als Ordnungswidrigkeit!

„Sexuelle Übergriffe werden nur dann als Sexualdelikte strafrechtlich erfolgt, wenn sie die nach § 184h Nummer 1 Strafgesetzbuch erforderliche „Erheblichkeit“ aufweisen. Es besteht große Unklarheit im juristischen Diskurs und auch unter Gerichten, was das genau bedeutet. Ein Kussversuch soll normalerweise nicht ausreichen. Allerdings gibt es auch Gerichte, die selbst einen aufgezwungen Zungenkuss für unerheblich halten.  Bei Berührungen von Brust, Gesäß und Genitalbereich scheint es vor allem darauf anzukommen, ob diese oberhalb oder unter der Kleidung erfolgt,  was die Strafbarkeit im Zweifel von den Wetterverhältnissen abhängig macht. Jedes Eindringen in den Körper (umstritten beim Zungenkuss) gilt jedoch als erheblich.“

Ein heimliches Fotografieren mit dem Handy unter dem Rock (so geschehen auf dem Münchner Oktoberfest) ist eine Ordnungswidrigkeit.

„Der Täter wurde durch Anordnung der Sicherheitsbehörde verpflichtet, für ein Jahr bayernweit foto- oder videotaugliche Multimediageräte an Treppenanlagen nur in verschlossenen Behältnissen mitzuführen sowie keine Fotos oder Videoaufnahmen mit sexuellem Hintergrund von Personen ohne deren Einwilligung anzufertigen.“

Quelle: Prof. Ulrike Lembke, 2016: sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum - Rechtslage und Reformbedarf

http://www.legal-gender-studies.de/sexuelle-uebergriffe-im-oeffentlichen-raum-rechtslage-und-reformbedarf

Das ist ein Auszug aus dem Aufsatz von Prof. Ulrike Lembke,  Professorin für öffentliches Recht und Legal Gender Studies an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg. Der Aufsatz ist lang aber er lohnt sich zu lesen! Er beschreibt die Unzulänglichkeit unserer Gesetzgebung und  erklärt, warum es so wenige Konsequenzen aus sexuellen Übergriffen gibt.

So unerträglich und nicht hinnehmbar die Übergriffe der Männer in der Silvesternacht sind, so unerträglich ist es mitzubekommen, wer sich nun alles auf einmal gegen Gewalt an Frauen einsetzt. Wir sind froh und dankbar für jede Unterstützung in dem Thema. Doch wollen und können wir nicht hinnehmen, dass die seit Jahrzehnten bestehenden Missstände im Umgang mit dem Thema Gewalt gegen Frauen nun von Rechtskonservativen und Faschisten für eigene Interessen benutzt werden. Das ist keine Unterstützung sondern ein Missbrauch!

Wir beteiligen uns bei der Aktion „keine Hetze im Rhein-Sieg-Kreis“ in Siegburg am Donnerstag, 18.02.16 um 18:00 auf dem Marktplatz. Mehr zu der Veranstaltung:

http://www.bonn-stellt-sich-quer.de

Das Thema ist brandaktuell. Lange waren wir nicht mehr so oft auf der Straße wie derzeit. Am vergangenen Sonntag sind wir dem weltweiten Aufruf der one billion rising Aktion gefolgt. Sie ist eine weltweite Kampagne für ein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und für Gleichstellung. Sie wurde im September 2012 von der New Yorker Künstlerin und Feministin Eve Ensler nach den Massenvergewaltigungen in Indien initiiert.  Die eine „Milliarde“ deutet auf eine UN-Statistik hin, nach der Eine von drei Frauen in ihrem Leben entweder vergewaltigt oder Opfer einer schweren Körperverletzung wird. Es ist eine der größten Kampagnen weltweit, um zur Beendung von Gewalt gegen Frauen mit tausenden von Events in bis zu 190 Ländern der Welt.

Beim Tanz-Flashmob in Bonn haben wir mit ca. 200 Frauen, Männern und Kindern zu break the chain auf dem Münsterplatz getanzt. Ein berührender und kraftvoller Moment, der nur kurz Überwindung gekostet hat, um sich dann verbunden zu fühlen. Danach waren wir überglücklich, wie man sieht.

 

Und nach so viel Öffentlichkeit, politischer Haltung und Entrüstung nun noch etwas in eigener Sache. Unser Nähprojekt findet regelmäßig Dienstag von 10:00-13:00 in unserer Geschäftsstelle statt. Es werden von Bewohnerinnen, Ehemaligen und Freundinnen des Frauenhauses kleine Nettigkeiten produziert. Schlüsselanhänger, Lesezeichen, Tasche …. Wir freuen uns über Zuwachs. Wer Zeit und Lust hat, mitzumachen ist herzlich eingeladen. Es ist immer nett, es gibt viel zu tun, viel zu erzählen und immer Kaffee und Tee. Eine gute Gelegenheit, uns näher zu kommen! Wir brauchen noch funktionsfähige Nähmaschinen und Sponsoren, die uns finanziell unterstützen, Materialien zu kaufen.

 

UND einen herzlichen Dank an die Besucher der Klassikbühne Rhein-Sieg und der Städte- und Gemeindestiftung für die Spende von 12.000 €. Sie kommen dem Mädchen-und Jungenbereich zu Gute.

In freudiger Erwartung auf den Frühling grüßt Euch

Das Frauenhaus-Team

Träger:

Frauen helfen Frauen Troisdorf e.V.
Postfach 1221
53822 Troisdorf
Telefon: 02241/322 6360
Telefax: 02241/932 108
freundeskreis@frauenhaus-troisdorf.de
www.frauenhelfenfrauenev.de

Förderung

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Ihre Förderung kommt direkt den betroffenen Frauen und Kindern zugute.

Spendenkonto:

Kreissparkasse Köln

IBAN DE 03 370502990027003607

BIC COKSDE 33XXX

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